Was tun, wenn ein Angehöriger verstirbt?
Der Tod eines geliebten Menschen ist schmerzhaft und belastend. In dieser schweren Situation müssen dennoch wichtige Entscheidungen getroffen und Formalitäten erledigt werden. Bestattungen Lammers steht Ihnen von der ersten Minute an zur Seite. Wir übernehmen alle organisatorischen Aufgaben, begleiten Sie durch die Behördengänge und geben Ihnen die Zeit, die Sie für den Abschied brauchen. Sie sind nicht allein.
Die ersten Schritte im Trauerfall
Je nachdem, wo der Todesfall eintritt, sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. Hier finden Sie eine Übersicht, was in den ersten Stunden zu tun ist.
Todesfall in der Wohnung oder im Haus
Wenn ein Angehöriger zu Hause verstirbt, gehen Sie wie folgt vor:
**1. Arzt benachrichtigen:**
Rufen Sie sofort den Hausarzt an. Ist dieser nicht erreichbar, kontaktieren Sie den ärztlichen Notdienst (Telefon: 116 117) oder im Notfall den Rettungsdienst (112). Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus – ohne diese kann keine Bestattung durchgeführt werden.
**2. Ruhe bewahren:**
Es besteht kein Zeitdruck. Der Verstorbene kann zunächst in der Wohnung bleiben. Viele Angehörige empfinden es als tröstlich, sich in Ruhe zu verabschieden.
**3. Bestattungen Lammers kontaktieren:**
Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, rufen Sie uns an – rund um die Uhr unter 02181 / 75 93 29. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte und vereinbaren einen Termin für die Überführung.
**4. Personalausweis bereithalten:**
Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Diesen benötigen wir für die Formalitäten.
**Wichtig:** Sie können den Bestatter Ihrer Wahl völlig frei wählen – unabhängig davon, wo der Todesfall eingetreten ist.
Todesfall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim
Wenn ein Angehöriger im Krankenhaus, Altenheim oder Pflegeheim verstirbt, übernimmt die Einrichtung die ersten Schritte:
**1. Benachrichtigung durch die Einrichtung:**
Das Krankenhaus oder Pflegeheim informiert Sie über den Todesfall. Die Todesbescheinigung wird von der Einrichtung ausgestellt.
**2. Bestattungen Lammers kontaktieren:**
Rufen Sie uns an – wir kümmern uns um alle weiteren Formalitäten. Die Todesbescheinigung holen wir direkt bei der Einrichtung ab.
**3. Persönliche Gegenstände abholen:**
Vereinbaren Sie mit der Einrichtung einen Termin, um die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen abzuholen.
**Wichtig:** Auch im Krankenhaus oder Pflegeheim können Sie den Bestatter frei wählen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, einen bestimmten Bestatter zu beauftragen.
Todesfall im Ausland
Wenn ein Angehöriger im Ausland verstirbt, ist die Situation besonders herausfordernd. Bestattungen Lammers unterstützt Sie auch in diesem Fall:
**1. Deutsche Botschaft oder Konsulat kontaktieren:**
Informieren Sie die deutsche Auslandsvertretung vor Ort. Diese hilft bei den ersten Formalitäten.
**2. Bestattungen Lammers kontaktieren:**
Rufen Sie uns an – wir organisieren die Überführung nach Deutschland oder koordinieren eine Bestattung im Ausland, wenn dies gewünscht ist.
**3. Versicherung informieren:**
Prüfen Sie, ob eine Auslandsreisekrankenversicherung oder Sterbegeldversicherung die Kosten der Überführung übernimmt.
Wir haben Erfahrung mit internationalen Überführungen und arbeiten mit verlässlichen Partnern im Ausland zusammen. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir regeln alles für Sie.
Diese Dokumente werden benötigt
Für die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Durchführung der Bestattung benötigen wir verschiedene Dokumente. Keine Sorge – wir helfen Ihnen bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.
**Grundlegende Dokumente:**
✓ Personalausweis des Verstorbenen (falls vorhanden)
✓ Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt bzw. von uns abgeholt)
**Je nach Familienstand:**
✓ Bei Ledigen: Geburtsurkunde
✓ Bei Verheirateten: Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
✓ Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
✓ Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
**Weitere wichtige Dokumente:**
✓ Versichertenkarte der Krankenkasse
✓ Rentenanpassungsmitteilungen (aktueller Rentenbescheid)
✓ Versicherungspolicen (Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung)
✓ Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
✓ Grabdokument bei vorhandener Grabstätte (Urkunde über Nutzungsrecht)
**Optional:**
✓ Mitgliedsbescheinigungen (Kirche, Vereine)
✓ Testament (falls vorhanden)
**Wichtig:** Sollten Urkunden nicht verfügbar sein, können wir diese für Sie beim Standesamt beschaffen. Wir übernehmen alle notwendigen Behördengänge.
Das übernehmen wir für Sie
Alle Formalitäten
Wir besorgen die Sterbeurkunde, melden den Verstorbenen bei allen Behörden ab und kümmern uns um alle erforderlichen Genehmigungen.
Überführung
Wir holen den Verstorbenen ab – zu jeder Tages- und Nachtzeit. Auf Wunsch kann die Aufbahrung zu Hause oder in unseren Räumen erfolgen.
Persönliche Beratung
Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder empfangen Sie in unseren Räumen. Gemeinsam besprechen wir alle Details der Bestattung – in Ruhe und ohne Zeitdruck.
Wichtige Fristen im Trauerfall
Im Trauerfall gibt es gesetzliche Fristen, die eingehalten werden müssen. Bestattungen Lammers sorgt dafür, dass alle Termine eingehalten werden – Sie müssen sich um nichts kümmern.
**Erdbestattung:**
Die Beisetzung muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Todesfall erfolgen. In Ausnahmefällen (z.B. wenn Angehörige aus dem Ausland anreisen) kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
**Feuerbestattung:**
Die Einäscherung muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Die Urnenbeisetzung kann dann innerhalb von 3 Monaten stattfinden. Dies gibt Ihnen mehr Zeit für die Planung der Trauerfeier.
**Sterbeurkunde:**
Die Sterbeurkunde muss innerhalb von 3 Werktagen nach dem Todesfall beim Standesamt beantragt werden. Wir übernehmen dies für Sie.
**Keine Panik:** Diese Fristen klingen knapp, sind aber in der Praxis gut einzuhalten. Wir sorgen dafür, dass Sie ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Trauerfeier haben.
Häufig gestellte Fragen im Trauerfall
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Wann muss der Verstorbene aus der Wohnung überführt werden?
Der Verstorbene kann überführt werden, sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat. Es besteht jedoch kein Zeitdruck. Viele Angehörige empfinden es als tröstlich, den Verstorbenen noch einige Stunden oder einen Tag zu Hause aufzubahren. Dies ermöglicht einen würdevollen Abschied ohne Hektik. Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam die richtige Lösung für Sie.
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Wer ist bestattungspflichtig?
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Kann ich auf jedem Friedhof bestattet werden?
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Wer bekommt nach dem Tod eines Angehörigen weiterhin Rente gezahlt?
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Was kostet eine Bestattung in Grevenbroich?
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Wer muss die Kosten der Bestattung tragen?
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Kann der Verstorbene zu Hause aufgebahrt werden?
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