Ein Wort Vorab

Der Umgang mit dem Tod gehört zu den Themen, die gerne gemieden werden. Am stärksten sind wir betroffen, wenn in unserer unmittelbaren Umgebung ein Todesfall eintritt. Gerade hier aber kommt zum Schmerz über den Verlust noch die Belastung durch Aufgaben hinzu, die kurzfristig bewältigt werden müssen. Diese Seite soll dazu beitragen, Sie darüber zu informieren, was in einem Trauerfall oder aber auch bei einer Bestattungsvorsorge zu tun ist. Darüber hinaus sehen wir es als unsere Aufgabe an, Ihnen jederzeit mit Rat und Tat helfend beizustehen.


Bestattungen Lammers
Jürgen Lammers

ÜBER UNS

Dienstleistung aus Überzeugung

Wir sind ein traditionelles Familienunternehmen in der 5. Generation, gegründet 1852 von Tischlermeister Stephan Lammers in Haren /Ems.In Grevenbroich - Wevelinghoven ansässig seit 1959 haben wir es uns zur wichtigsten Aufgabe gemacht, Menschen im Trauerfall eine helfende Hand zu reichen, ihnen beizustehen und sie ein Stück zu begleiten. Wir möchten Anteil nehmen an ihrer Trauer und ihnen helfen Abschied zu nehmen von einem geliebten Menschen. Wir sind einfach für sie da.

BESTATTUNGSARTEN

Erdbestattung


Der Verstorbene wird in einem Vollholzsarg in einem Erdgrab beigesetzt. Dabei gibt es die verschiedesten Möglichkeit der Beisetzung. Bei der Beisetzung in einem Reihengrab, wird die Lage des Grabes von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Eine Verlängerung ist hier nicht vorgesehen. Bei Beisetzung in einem Wahlgrab, können die Angehörigen die Lage und die Größe des Grabes auswählen. Die Ruhezeit beträgt bei beiden Grabarten 25 bis 30 Jahren, je nach Friedhof. 


Feuerbestattung


Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium verbrannt. Die Asche des Verstorbenen wird dann in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt. Dabei gibt es die verschiedesten Möglichkeit der Beisetzung. Bei der Beisetzung in einem Reihengrab, wird die Lage des Grabes von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Eine Verlängerung ist hier nicht vorgesehen. Bei Beisetzung in einem Wahlgrab, können die Angehörigen die Lage und die Größe des Grabes auswählen. Die Ruhezeit beträgt bei beiden Grabarten 25 bis 30 Jahren, je nach Friedhof. 


Seebestattung


Bei der Seebestattung geht eine Einäscherung voraus. Die “See-Urne” wird außerhalb der Drei-Meilen-Zone in einem Ozean Ihrer Wahl beigesetzt. Die schlichte Seemännische Zeremonie kann auf Wunsch auch im Beisein von Angehörigen ausgeführt werden. Eine Kopie der Seekarte mit exakter Positionsangabe der beigesetzten Urne, sowie ein Auszug aus dem Logbuch wird den Angehörigen mitgegeben.

Waldbestattung


Viele Menschen wünschen sich eine naturnahe Art der Bestattung. Der Ruheforst ist ein naturbelassenes Stück Wald. Dort können Menschen ihre Asche in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beisetzen lassen. Der Baum soll während seines Wachstums die Asche des Verstorbenen aufnehmen und den Verstorbenen so in sich weiterleben lassen. Die Grabpflege übernimmt hierbei die Natur.

Anonymbestattung


Diese ist als Erdbestattung auf einem Gräberfeld möglich oder als Feuerbestattung auf einem Urnenhain.

Baumbestattung


Bei der Baumbestattung kann die Urne an der Wurzel eines Familien- oder Gemeinschaftsbaumes beigesetzt werden.

IM TRAUERFALL

Was tun im Trauerfall


Der Tod eines geliebten Menschen ist sehr schmerzhaft und belastend, Trauergefühle lähmen das Denken. Dennoch erfordern die ersten notwendigen Aufgaben im Trauerfall ein zügiges und wohlüberlegtes Handeln der Hinterbliebenen oder der Freunde, die bei der Abwicklung der Formalitäten behilflich sind.


Unmittelbare Maßnahmen


Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt bzw. von uns dort abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus , Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge. Wir besorgen die Sterbeurkunden dann von entsprechender Stelle.

Sofort danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause, wir stehen immer zu ihrer Verfügung. Als facherfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Übrigens: Sie können das Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens völlig frei selbst wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.


Folgende Dokumente werden benötigt:


• Familienstammbuch

• Personalausweis (sofern vorhanden)

• Heiratsurkunde / Familienbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)

• Todesbescheinigung (stellt der Arzt aus bzw. besorgen wir)

• Geburtsurkunde (bei Ledigen)

• Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)

• Rentenapassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand)

• Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versicherungskarte / Chipkarte)

• Versicherungspolicen (z.B. Lebens- bzw . Sterbeversicherung mit letztem Zahlungsnachweis / Betriebliches Sterbegeld, usw.)

• Grabdokumente (Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)


Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie.

VORSORGE

Vorsorge - Heute schon an morgen denken.


Die meisten Menschen haben durch den Abschluss von Versicherungen Vorsorge für ihr Leben getroffen, in Form von Kranken- oder Unfallversicherungen oder speziellen Policen für die Altersvorsorge. All dies ist heute selbstverständlich.Aber wer hat auch schon einmal daran gedacht, welch schwierige Entscheidung Hinterbliebene im Fall einer Bestattung treffen müssen, wenn hier nicht bereits vorgesorgt wurde? Der Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Vertrages hilft bereits heute, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Er regelt alle Details, von der Zeremonie bis hin zur Finanzierung der Bestattungskosten.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Zum Thema Bestattung, Bestattungsarten, Bestattungskosten und vieles mehr entstehen nicht selten unterschiedliche Fragen. Wir geben Ihnen hier Antworten auf einige dieser Fragen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen natürlich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.


Wen kontaktiere ich zuerst, wenn ein Angehöriger verstirbt?

Verstirbt ein Angehöriger zuhause, so muss zuerst der Hausarzt kontaktiert werden. Ist dieser nicht erreichbar, so muss ein Notarzt angerufen werden. Ist dies geschehen, so kann der Bestatter benachrichtigt werden, um den Zeitpunkt der Überführung des Verstorbenen festzulegen und um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, so muss nur der Bestatter benachrichtigt werden, die restlichen Formalitäten erledigt der Bestatter.


Wann kann ich den Bestatter erreichen?

Unser Beerdigungsinstitut steht ihnen rund um die Uhr einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite, auch an Sonn- und Feiertagen.


Wer ist bestattungspflichtig?

Die Bestattungspflicht wird im Bestattungsgesetz des Saarlandes geregelt. Danach haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge für die Bestattung zu sorgen:

1. die Ehefrau/der Ehemann
2. die Partnerin/der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
3. die Kinder
4. die Eltern
5. der Partner einer auf Dauer angelegten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft
6. die Geschwister
7. die Großeltern
8. die Enkelkinder


Wann muss der Verstorbene aus der Wohnung überführt werden?

Der Verstorbene kann überführt werden, sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat. In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass der Verstorbene in der Wohnung aufgebahrt wird. Dies ist für die Angehörigen von großem Vorteil, da sie sich ohne Zeitdruck und ganz persönlich von dem Verstorbenen verabschieden können. Bitte sprechen Sie uns auf diese Möglichkeit an!


Innerhalb welchem Zeitraum muss die Bestattung durchgeführt werden?

Bei einer Erdbestattung muss die Beisetzung innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Bei einer Feuerbestattung muss die Einäscherung innerhalb von 7 Tagen geschehen. Die darauf folgende Beisetzung der Urne muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.


Kann ich auf jedem Friedhof bestattet werden?

Das ist leider nicht möglich. Maßgeblich hierfür ist oft der letzte Wohnsitz. Berücksichtigt werden kann auch der Geburts- oder Sterbeort.


Ein Todesfall tritt im Ausland ein. Was muss ich machen?

Kontaktieren Sie uns. Wir sorgen dafür, dass entsprechend ihren Wünschen entweder der Leichnam überführt wird oder nach erfolgter Kremierung im Ausland die Urne überführt wird.


Wer bekommt nach dem Tod eines Angehörigen weiterhin Rente gezahlt?

Prinzipiell hat nur der Ehepartner Anrecht auf die Rente. Diese wird drei Monate lang in der bisherigen Höhe weitergezahlt. Kinder haben keinen Anspruch. Bei der Beantragung der Witwenrente sind wir ihnen gerne behilflich.


Welche Unterlagen benötigt das Beerdigungsinstitut für die Bestattung?

1. Personalausweis des Verstorbenen
2. Bei Ledigen und Minderjährigen die Geburtsurkunde
3. Bei Verheirateten das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde
4. Bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
5. Bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners
6. Versichertenkarte der Krankenkasse des Verstorbenen
7. Den Bestattungsvorsorgevertrag (wenn vorhanden)
8. Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung)
9. Rentenanpassungsmitteilungen (Rentenbescheide)
10. Grabdokument bei eventuell vorhandener Grabstelle (z.B. bei einer Familiengrabstätte)


Wann kann ein Verstorbener feuerbestattet werden?

Um eingeäschert zu werden, sollte der Verstorbene dies zu Lebzeiten angeordnet haben. Diese Willenserklärung kann handschriftlich verfasst werden, aber auch mündlich gegenüber einem Angehörigen geäußert werden. Ist dies nicht geschehen, so kann der nächste Angehörige die Feuerbestattung auch nach dem Tod anordnen.


Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist es in Deutschland nicht gestattet die Urne mit nach Hause zu nehmen. Es besteht ein Friedhofszwang, das bedeutet, dass die sterblichen Überreste auf einem Friedhof beerdigt werden müssen. Die Seebestattung ist die einzige Ausnahme. Friedwälder werden als Friedhöfe angesehen.


Dürfen Urnen in einem bestehenden Erdbestattungsgrab beigesetzt werden?

Prinzipiell ja, bei Reihengräbern muss jedoch darauf geachtet werden, dass durch das Beisetzen einer Urne die Nutzungsdauer der Grabstätte nicht überschritten wird. Da eine Urne eine Ruhefrist von 15 Jahren hat, darf die Urne nur bis ins fünfte Nutzungsjahr zu einem bestehenden Reihengrab hinzugefügt werden. Bei Friedhöfen außerhalb von Saarbrücken kann es zu Abweichungen kommen.


Ist in der Urne nur die Asche von meinem Verstorbenen?

Da die Einäscherungen ausschließlich einzeln stattfinden, ist es ausgeschlossen, dass es zu einer Vermischung der Asche zweier Verstorbener kommt.


Was versteht man unter einer Diamantbestattung?

Bei der Diamantbestattung wird ein Teil der Asche aus der Urne entnommen und in einem aufwendigen technischen Verfahren wird ein Diamant unter sehr hohem Druck gepresst. Dieser kann anschließend als Schmuckstück getragen werden.


Was versteht man unter einer Baum- bzw. Friedwaldbestattung?

Diese Bestattungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Urne am Fuße eines Baumes, an den Wurzeln beigesetzt wird. Er nimmt die Asche über seine Wurzeln auf, als Sinnbild des Lebens über den Tod hinaus.


Was kostet eine Bestattung?

Eine Bestattung setzt sich aus vielen einzelnen Positionen zusammen und die Preise sind regional sehr unterschiedlich. Daher ist es fast unmöglich einen Pauschalbetrag zu nennen, ohne vorher weitere Details zu besprechen. Zwischen einer Feuerbestattung mit einem anonymen Grab in Passau oder einer Erdbestattung mit großer Zeitungsannonce und dem Erwerb einer Gruft in Düsseldorf kann leicht eine Differenz von 15.000 Euro entstehen. Daher hilft nur eine Nachfrage beim Bestatter. Pauschalangebote, die immer wieder im Internet kursieren sind oft reine Lockangebote und werden, sobald man einen Sonderwunsch hat, wesentlich teurer.


Wer muss die Kosten der Bestattung tragen?

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. (siehe Frage: Wer ist bestattungspflichtig?) Ist dieser nicht in der Lage die Kosten zu tragen, kann bei dem Sozialhilfeträger ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden. Auch hier sind wir bei der Beantragung behilflich.


Haben Sie noch weitere Fragen?

Dann benutzen Sie einfach die Kontaktmöglichkeit auf unserer Website.


KONTAKT

Bestattungen Lammers


Poststr. 71
41516 Grevenbroich


Telefon: 0 21 81 / 75 93 29

Fax: 0 21 81 / 7 38 12

E-Mail: info@bestattungen-lammers.de

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